Exportvorschriften - IHK Frankfurt am Main
Allgemeines. Der Grundsatz des Außenwirtschaftsgesetzes lautet: "Der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist frei." Es gibt nur drei mögliche Einschränkungen dieser Freiheit: um die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands zu gewährleisten, eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen Deutschlands ...